CSRD-Reporting!

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Hintergrundinfo

Im Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission den „Green Deal“ vor.

27 EU-Mitgliedsstaaten verpflichteten sich dabei die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen, um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 zu senken (Europäische Kommission 2021).

Im Paket „Fit für 55“-Pakets wurde die Roadmap für eine nachhaltige europäische Wirtschaft in verbindliche Rechtsakte überführt, um den Kampf der EU gegen den Klimawandel zu stärken.

Gleichzeitig soll damit Wirtschaftswachstum und Ressourcenschonung sichergestellt werden.

Der letzte größere Meilenstein wurde mit der Weiterentwicklung der NFRD zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) von der EU gelegt.

Die Richtlinie wurde 2021 von EU-Kommission vorgestellt und trat am 05. Januar 2023 in Kraft.

Als Weiterentwicklung der NRFD, zielt sie darauf die Einheitlichkeit und Transparenz der Berichterstattung erheblich zu verbessern.

Die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung folgendermaßen sukzessiv ausgeweitet: ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und damit schon CSR- bzw. NFRD-berichtspflichtig sind ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.

Laut BfJ (2023) fallen darunter Unternehmen die zwei der drei folgenden Eigenschaften erfüllen:

25.000.000 Euro Bilanzsumme

50.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag

Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2026: KMU (kleine-mittlere Unternehmen).

Laut BfJ (2023) gelten Unternehmen als KMU, die mindestens zwei der unten stehenden- und eines der oben aufgezählten Eigenschaften erfüllen:

7.500.000 Euro Bilanzsumme

15.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag

Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2028: Unternehmen aus Drittstatten, welche große Tochterunternehmen oder kleine- und mittlere kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen in einem Mitgliedsstaat haben.

Um die Einheitlichkeit zu gewähren, wurden die „European Sustainibility Reporting Standard“ (ESRS) eingeführt, nach welchen in der CSRD-Berichterstattung berichten werden soll.

Die Berichtsstandards wurden in mehreren Phasen (Sets) entwickelt und verabschiedet (Umweltbundesamt 2024).

Ihre Vorteile:

✅ In nur wenigen Minuten wissen Sie, ob und wann Ihr Unternehmen zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet ist. Unser Fragebogen liefert Ihnen eine klare Antwort ohne komplizierte Gesetzestexte.

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